FAQs-Text

FAQs - Häufig gestellte Fragen


Entsprechend der interaktiven Anwendung mit FAQ-Avatar Gloria

  • Intro - Einleitende Worte vom FAQ-Avatar Gloria

    Hallo und herzlich willkommen, ich bin Gloria.


    Ich bin ein menschenähnlicher Avatar, kein fotorealistischer Gebärdensprach-Avatar. Dieser wird menschlicher aussehen als ich. Im Auftrag der Projektverantwortlichen führe ich Sie heute durch die häufig gestellten Fragen zum Beteiligungsprojekt „Kommunaler Gebärdensprach-Avatar“ für Kommunen und Kreise.


    Die Fragen und Antworten können Sie sich nacheinander anhören oder durch Klicken rechts im Menü weiter springen.


    Mit dem Klick auf einen der Buttons hier unten haben Sie jederzeit die Möglichkeit, ein Beteiligungsangebot anzufordern, per Kontaktformular oder E-Mail an Herrn Dorp, und können bei zusätzlichen Fragen einen Gesprächstermin vereinbaren.


    Ach, da war noch etwas Wichtiges vorab. Sollten Sie sich noch nicht mit dem Thema beschäftigt haben, möchte ich noch einmal vorwegschicken, dass für die meisten Gehörlosen die deutsche Laut- und Textsprache wie eine Fremdsprache ist. Für ein umfassendes Verständnis von digitalen Inhalten ist also die Visualisierung in Deutscher Gebärdensprache, kurz DGS, unerlässlich. Es kann also nicht davon ausgegangen werden, dass Inhalte einfach gelesen werden können.


    Bitte klicken Sie nun hier auf Start, um mit den FAQs zum Kommunalen Gebärdensprach-Avatar zu beginnen (https://gebaerdensprach-avatar.charamel.de).

  • Motivation - Gloria, warum sollten sich Kommunen und Kreise an dem Projektvorhaben „Kommunaler Gebärdensprach-Avatar“ beteiligen?

    Unsere Motivation für den zu entwickelnden Baukasten möchte ich hier zunächst auch für Interessierte aus Kommunen und Kreisen erklären, die sich bisher nicht mit dem Beteiligungsprojekt beschäftigt haben und die wenig bis keine Erfahrung mit digitaler Barrierefreiheit haben.


    Das Ergebnis des Beteiligungsprojekts ermöglicht Gehörlosen zum ersten Mal, eine große Menge an Informationen auf Internetseiten von Kommunen und Kreisen erfassen zu können. In enger Abstimmung mit den Vertretenden von Kommunen, Kreisen und Gehörlosen fließen Anforderungen und Wünsche in die Umsetzung des Kommunalen Gebärdensprach-Avatars ein. Die Darstellung in Deutscher Gebärdensprache mit einem Gebärdensprach-Avatar bringt uns nach und nach einer echten digitalen Teilhabe näher.

  • Motivation - Wie funktioniert der Kommunale Gebärdensprach-Avatar und woher kommen die Inhalte?

    Der Kommunale Gebärdensprach-Avatar ermöglicht das einfache Erstellen von Inhalten in Deutscher Gebärdensprache über einen Baukasten. Hierzu werden kommunale Inhalte gesammelt, aufbereitet und im Baukasten für individuelle Anpassungen der Übersetzungen zur Verfügung gestellt. So können Kommunen und Kreise einfach eine wachsende Anzahl an für Sie passenden Videos mit dem Gebärdensprach-Avatar erstellen und auf ihren Seiten anzeigen.

  • Motivation - Warum können auf diese Weise viele Inhalte günstiger zur Verfügung gestellt werden als bei Videos mit menschlichen Gebärdensprachdolmetschenden?

    Im Beteiligungsprojekt machen eine große Anzahl an Kommunen und Kreisen mit, die ähnliche Inhalte für ihre Seiten benötigen. Kleine Änderungen im Baukasten können einfach umgesetzt werden. Hier profitieren alle Kommunen und Kreise nach dem Prinzip „Einer für Alle“.

  • Motivation - Welche Rolle spielt die Gesetzgebung bei der Umsetzung einer umfassenden digitalen Barrierefreiheit?

    Die Gesetzgebung in Deutschland verpflichtet öffentliche Stellen zur digitalen Barrierefreiheit. Es gibt aber viel zu wenige Gebärdensprachdolmetschende für die Erstellung von ausreichend Gebärdensprach-Videos. Mit dem Kommunalen Gebärdensprach-Avatar können Kommunen und Kreise eigenständig ihre Inhalte im Baukasten in Gebärdensprache übersetzen. Damit ermöglicht der Kommunale Gebärdensprach-Avatar mehr als die Umsetzung der minimalen Voraussetzungen der BITV 2.0, also der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung. Vielmehr bietet dieser die Möglichkeit, die Inhalte einfach aktuell zu halten und schrittweise auszubauen.

  • Motivation - Gloria, warum wird dieser Baukasten auf den Weg gebracht und wie geht es weiter?

    Langfristig ist das Ziel einen dynamischen Gebärdensprach-Avatar zu entwickeln, der mithilfe von Künstlicher Intelligenz, wie unter „Perspektive“ aufgeführt, jeden Text in Gebärdensprache ausgeben kann. Die Daten, die wir mit Kommunen und Kreisen bei dem Auf- und Ausbau des Baukastens sammeln, machen das langfristige Ziel erst möglich. Voraussetzung für das Erreichen des Ziels ist nämlich, dass die künstliche Intelligenz angelernt wird.

  • Projektablauf - Wie ist denn der Projekt-Ablauf geplant?

    Auch wenn das Projekt am 26. Oktober 2022 mit einem gemeinsamen „Kick-off-Meeting“ begonnen hat, ist eine Beteiligung weiterhin möglich. Im Rahmen dieses ersten Treffens über Zoom haben wir uns erfolgreich über die Organisation der Zusammenarbeit im Kollektiv abgestimmt. Ausarbeitung, Austausch und Abstimmung zu den Inhalten erfolgen demokratisch. Entscheidungen werden gemeinsam getroffen und ggfs. auch, wenn gewünscht, mit einem Beirat, der von den Teilnehmenden bestimmt wird. Abstimmungsprozesse bleiben schlank und laufen mit Hilfe von digitalen Systemen.

  • Leistung - Wie erhält meine Kommune oder mein Kreis Zugriff auf die Inhalte für die barrierefreie Ausgestaltung der Seiten?

    Die Kommunen und Kreise bekommen einen Baukasten mit Inhalten, die als Gebärdensprach-Animation zur Verfügung gestellt werden und zu einem gewissen Grad variiert werden können. Nutzende dieses online verfügbaren Baukastens müssen der Deutschen Gebärdensprache nicht mächtig sein. Die Gebärdensprach-Animationen können dann über Klick auf einen Button in ein gängiges Videoformat umgewandelt werden und für die Einbindung in die Seiten der Kommunen und Kreise heruntergeladen werden. Darüber hinaus wird es auch die Möglichkeit geben, die Inhalte über einen Link auf unseren DSGVO-konformen Server in Ihre Seiten einzubinden.

  • BITV 2.0: Pflichtthemen für eine Umsetzung - Welche Themen sind wirklich Pflichtthemen bzw. helfen meiner Kommune oder meinem Kreis den Anforderungen der BITV 2.0 gerecht zu werden?

    Je nach Bundesland ist die BITV 2.0 unterschiedlich in die Landesgesetzgebung übernommen worden. Hieraus ergeben sich für die Kommunen und Kreise dementsprechend unterschiedliche Verpflichtungen für eine barrierefreie Ausgestaltung ihrer Seiten.

  • Themen - Welche Themen werden umgesetzt?

    Für eine erste Umsetzung werden die in vielen Bundesländern von der BITV 2.0 vorgesehenen Inhalte für die Kommunen umgesetzt. Unabhängig von der Rechtsrelevanz ist das Ziel unseres Strebens eine umfassende digitale Barrierefreiheit für Gehörlose zu schaffen, welche für alle digitalen Dienstleistungen und Seiten eine Teilhabe ermöglicht. Neben der ersten Orientierung auf der Website sind die in Abstimmung mit den initialen Projektpartnern für eine erste Umsetzung priorisierten 4 Themenbereiche inklusive Unterpunkte „Ausweise“, „Behindertenbeauftragte und Inklusion“, „An- und Ummelden“ sowie „Anlaufstellen und Beratung für Menschen mit Behinderung“. Zudem berücksichtigen wir individuelle Bedarfe von Städten, Gemeinden, Kreisen und Bezirken.

  • Ressourcen - Welche Ressourcen braucht die Kommune bzw. der Kreis um sich zu beteiligen?

    Zu Beginn geht es natürlich primär um die Anlieferung der Inhalte für eine Umsetzung im Baukasten. Sollten für den jeweiligen Themenbereich noch keine Inhalte vorliegen, werden wir sicherlich vom Know-how aller Beteiligten profitieren und es wird hier Synergie-Effekte geben. Darüber hinaus müssen die Inhalte natürlich in die Seiten eingebunden werden. Basis dafür sind Befragungen von Forschungsvorhaben, wie z. B. „AVASAG - Avatar-basierter Sprachassistent zur automatisierten Gebärdenübersetzung“, von 222 Gehörlosen zu den Anforderungen einer für sie intuitiven Nutzbarkeit von digitalen Anwendungen. Also werden wir für die Form der Einbindung zu gegebenem Zeitpunkt Empfehlungen aussprechen. Grundsätzlich handelt es sich aber erstmal um Videos, die über einen Button auf unterschiedlichem Wege aufrufbar gemacht werden können. Darüber hinaus wird eine API, also eine Schnittstelle, zur Verfügung gestellt, die es den Webprogrammierenden einfach ermöglicht, unsere Lösung in dem genutzten Content Management System einzubinden. So wird der Zugriff zur Nutzung und Einbindung noch einfacher.

  • Ressourcen - Was ist bei knappen Ressourcen in der Verwaltung?

    Wir versuchen, die Aufwände in der Verwaltung für einen Einsatz der Lösung minimal zu halten. Der Einsatz von erprobten Projektmanagement-Techniken und unsere langjährige Erfahrung im Managen von Forschungsprojekten werden den Aufwand Ihrerseits möglichst geringhalten.

  • Ressourcen - Mit welchen personellen Aufwänden müssen Kommunen und Kreise in der Projektphase rechnen?

    Wir werden Input für die "individuellen Inhalte" jeder Kommune bzw. jedes Kreises benötigen. Dies sind zum Beispiel Ortsnamen und -bezeichnungen. Wie erwähnt, müssen die Inhalte dann im Baukasten generiert bzw. in die Seiten eingebunden werden.

  • Einbindung - Was muss von technischer Seite bereitgestellt werden, um die Avatar-Dateien im Content Management System zu implementieren? Welches Format haben die Videos?

    Sie werden die Möglichkeit bekommen die Gebärdensprach-Animationen, die von Ihnen im Baukasten generiert wurden, in ein oder ggf. mehrere gängige Videoformate umzuwandeln und für die Nutzung auf Ihren Seiten runterzuladen. Die Form der Einbindung ist in der Regel von Ihren technischen Rahmenbedingungen, beispielsweise Ihrem Content Management System, abhängig. Hierzu wird es von uns auf der Basis von Ergebnissen aus Befragungen mit gehörlosen Fokusgruppen eine gelungene Nutzbarkeit geben, wie unter Ressourcen aufgeführt.

  • Videos - Gloria, wie ist die Leistung bezüglich der Anzahl der Videos zu konkretisieren?

    Auf Basis der aktuell priorisierten Inhalte für eine Umsetzung ist von mindestens 20 bis 30, zwei- bis drei-minütigen Videos auszugehen.

    Beginnend mit der Umsetzung der 3 von der BITV 2.0 vorgesehenen Videos sowie der ersten 4 Themenbereiche, wie unter „Themen“ aufgeführt, wird hinsichtlich der weiteren umzusetzenden Inhalte alles gemeinsam mit Ihnen im Projektverlauf entschieden. Hinsichtlich der Nutzbarkeit werden wir hier ggf. auch neue Wege finden, da von gehörlosen Experten und Expertinnen häufig angemerkt wird, dass es als umständlich empfunden wird, 10 bis 12 Minuten lange Videos anzuschauen, um eine benötigte Info in der Mitte des Videos aufzufinden.

  • Videos - In welchen Formaten werden die Videos verfügbar sein?

    Es wurde noch kein Format definiert. Auszugehen ist vom gängigen Video-Format, wie beispielsweise mp4 bzw. einem Video-Format, welches sich besonders für Streaming Zwecke eignet.

  • Nutzung - Wer hält die Rechte an den Gebärdensprach-Avatar-Videos nach Beendigung der zweijährigen Projektlaufzeit? Dürften Kommunen und Kreise die Videos auch nach Ablauf der zwei Jahre weiter nutzen?

    Sie erhalten ein Nutzungsrecht an den Avatar-Videos, insofern sie auf Ihren Servern gehostet werden, über die 2 Jahre hinaus. Sie dürfen also die Videos, die auf Ihren Servern liegen, weiterhin auf Ihren Seiten einbinden und einsetzen. Lediglich für den weiteren Zugriff auf den Baukasten sowie für neue Inhalte oder Änderungen müssten Sie sich für eine Weiterführung und den Erwerb einer Lizenz entscheiden. Die Entscheidung für eine Fortführung der Zusammenarbeit steht Ihnen dann natürlich frei.

  • Datenschutz - Was ist mit Datenschutz, Nutzungs-Statistiken und Cookies?

    Wenn Sie Videos zum Download und zum Hosting auf Ihren Servern erhalten, gibt es hier keine datenschutzrechtlichen bzw. serversicherheitskritischen Themen. Da es keine Verbindung von uns zu Ihren Seiten gibt, können wir hinsichtlich der Nutzung keine Daten erheben. Cookies wird es nicht geben bzw. sind technisch in der Konstellation mit von Ihnen selbst gehosteten Videos nicht möglich. Über weitere Formen der Einbindung und deren datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen stimmen wir uns im Rahmen des Projektes mit Ihnen ab.

  • Kosten - Kommen zu den kommunizierten Kosten im Beteiligungsangebot noch weitere Kosten hinzu?

    Die Kosten für eine Beteiligung finden Sie auf den kommunizierten Präsentations-Folien (jetzt kostenfrei Beteiligungsangebot anfordern). Für diesen definierten Leistungsrahmen und Zeitraum sind sie fix.

  • Kosten - Stehen die Kosten nur fest, wenn sich eine bestimmte Anzahl an Kommunen und Kreisen beteiligt?

    Nein, das Zustandekommen des Projekts hing von einer bestimmten Teilnehmenden-Anzahl bzw. dem Erreichen einer bestimmten Summe ab. Das Projekt ist gestartet, Sie können jederzeit einsteigen (jetzt kostenfrei Beteiligungsangebot anfordern). Die Höhe Ihrer Beteiligungsgebühr richtet sich nach der Einwohnerzahl Ihrer Kommune bzw. Ihres Kreises.

  • Lizenzmodell - Wie geht es mit dem vorgesehenen Lizenzmodell nach Ablauf der zwei Jahre bzw. nach Projektende weiter?

    Zunächst erhalten Sie 2 Jahre lang Zugriff auf den Online-Baukasten. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie Änderungen und Anpassungen Ihrer Inhalte vornehmen. Geänderte Inhalte können dann, wie auch neue Inhalte, in Ihre Seiten eingebunden werden. Innerhalb dieser 2 Jahre entstehen für den definierten Leistungs- bzw. Projektumfang, wie in den Präsentations-Folien kommuniziert, keine weiteren Kosten. Wir planen für den Zeitraum danach die Umstellung auf ein Lizenzmodell. Die Höhe der Lizenzgebühr können wir Ihnen leider noch nicht mitteilen. Eine Lizenzgebühr ist eine marktübliche Form der Berechnung von Software-as-a-Service-Lösungen. Charakteristisch für diese Form von Software-as-a-Service-Lösungen ist, dass Sie als Lizenznehmende generell von allen Formen der Weiterentwicklung der Anwendung profitieren und einen zu definierenden Standard-Support-Level im Rahmen der Lizenzgebühr erhalten. Wir würden uns natürlich zu gegebenem Zeitpunkt sehr freuen, wenn Sie sich für eine Fortführung der Zusammenarbeit bzw. der Nutzung entscheiden.

  • Projekteinstieg - Wirkt sich ein verspäteter Projekteinstieg auf die Kosten und den Projektablauf aus?

    Auch wenn das Projekt am 26. Oktober 2022 mit einem gemeinsamen „Kick-off-Meeting“ begonnen hat, ist eine Beteiligung weiterhin möglich, aber mit höheren Kosten verbunden.

  • Perspektive „dynamische Text in Gebärdensprachübersetzung“ - Welche Perspektiven gibt es hinsichtlich der Weiterentwicklung der Technologie?

    Wie in unseren Info-Webinaren kommuniziert, arbeiten wir im Rahmen des Forschungsprojekts „AVASAG - Avatar-basierter Sprachassistent zur automatisierten Gebärdenübersetzung“ an einer Lösung, die Inhalte dynamisch von Text in Gebärdensprache übersetzt. Perspektivisch ist unser Ziel, die im Kontext des Projektvorhabens „Kommunaler Gebärdensprach-Avatar“ generierten Lösungen weiterzuentwickeln, damit der Kommunale Gebärdensprach-Avatar auch mit künstlicher Intelligenz und einem „behördlichen Vokabular“ genutzt werden kann. Es ist davon auszugehen, dass Sie als Nutzende des Baukastens für Kommunen und Kreise hier als erste von der kontinuierlichen Entwicklung für eine umfassende Barrierefreiheit profitieren.

  • Kritik - Was sagt ihr zur aktuellen Kritik am Einsatz von Gebärdensprach-Avataren für eine umfassendere digitale Barrierefreiheit?

    An national aber vor allem international aktuell im Markt erhältlichen Lösungen mit Gebärdensprach-Avatar gibt es vielschichtige Kritik, die wir uns zu Herzen genommen haben. Dazu stehen wir im kontinuierlichen Austausch mit gehörlosen Experten und Expertinnen. Ebenso berücksichtigen wir durchgeführte Studien und Befragungen von gehörlosen Fokusgruppen. Die Rückmeldungen aus der Community geben uns hier die Richtung für die Entwicklung vor. Insbesondere der Kritik der fehlenden Mimik, einer unzureichenden Gestik und Körpersprache, aber auch der Forderung einer menschlichen bzw. fotorealistischen Anmutung haben wir uns gestellt und werden sie bei dem „Kommunalen Gebärdensprach-Avatar“ direkt auch umsetzen können. In dem Kontext empfehlen wir für einen umfassenderen Einblick in das Thema und seine Herausforderungen den Sendebeitrag des Bayerischen Rundfunks aus der Sendereihe „Sehen statt Hören“ - Avatare & Co, Mehr digitale Teilhabe durch Künstliche Intelligenz? vom 19.06.2021, und die Best Practice Studie der Universität Wien „Avatare für Gebärdensprache: Best Practice-Leitfaden für die Praxis“.

  • Der Gebärdensprach-Avatar - Wie sieht der Gebärdensprach-Avatar aus und wie entwickelt er sich weiter?

    Ich habe hier eine kurze Demo für Sie. Sehen Sie selbst (https://vimeo.com/741937286)! Im Baukasten werden Sie die Möglichkeit haben, einen fotorealistischen Avatar mit funktionierender Gestik, Mimik und Körpersprache einzusetzen. Die Ausgabe der im Baukasten zur Verfügung stehenden textuellen Inhalte kann zu einem bestimmten Grad variiert werden und dann in Form einer Gebärdensprach-Animation mit einem fotorealistischen Avatar wiedergegeben werden. Solch ein fotorealistischer Avatar wird dann, wie hier dieser menschenähnliche Avatar, die Gebärden mit präziser Gestik, Mimik und Körpersprache ausführen, wie eben im Beispiel zu Mimik und Gestik des realistischen Avatars in Gebärdensprache gesehen. Da die Synchronität von Mimik und Gestik elementar ist, haben wir den Anspruch, diese sehr genau darzustellen.

  • Outro - Jetzt Beteiligungsangebot anfordern!

    Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen und Sie haben die für Sie relevanten Informationen in unserem Weg durch die am häufigsten gestellten Fragen gefunden. Wir würden uns außerordentlich freuen, wenn Sie mit uns gemeinsam an einem Auf- und Ausbau der digitalen Barrierefreiheit für Kommunen und Kreise arbeiten. In einem ersten Schritt bitte ich Sie jetzt unverbindlich Ihr Beteiligungsangebot per Kontaktformular oder E-Mail an Herrn Dorp anzufordern, oder kontaktieren Sie uns bei Fragen. Zum Wiederholen, klicken Sie bitte im Menü auf Intro (https://gebaerdensprach-avatar.charamel.de). Recht herzlichen Dank für Ihre Zeit und Ihr Interesse!

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